Bildbeschreibung: Hetzner deutet auf zwei sich küssende junge Frauen: “ist dies jugendgefährdend?”

Kontext: https://woem.men/notes/9r86xd69cu89052m

Edit: Laut Hetzner verstößt das Bild gegen Punkt 8.2 ihrer AGB:

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend pornographische oder obszöne Materialien, extremistische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte, Glücksspiel, Material das geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder Rechte Dritter (Urheber-, Namens-, Marken-, und Datenschutzrechte) zu verletzen. Dazu gehören weiter die Publikation von ehrverletzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verunglimpfung von Personen oder Personengruppen.

https://www.hetzner.com/de/legal/terms-and-conditions/

  • django@discuss.tchncs.deOP
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    8 months ago

    Hat überhaupt nichts mit deutschem Recht zu tun, sondern mit deren AGB. Sie behaupten das Bild sei “Adult Content” und verstoße gegen 8.2:

    8.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend pornographische oder obszöne Materialien, extremistische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte, Glücksspiel, Material das geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder Rechte Dritter (Urheber-, Namens-, Marken-, und Datenschutzrechte) zu verletzen. Dazu gehören weiter die Publikation von ehrverletzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verunglimpfung von Personen oder Personengruppen.

    https://www.hetzner.com/de/legal/terms-and-conditions/

    • emhl@feddit.de
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      8 months ago

      Das Bild wurde außerdem vom Melder explizit als CSAM bezeichnet

      • XM34@feddit.de
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        8 months ago

        Ist es vermutlich nicht. Aber die Beschwerde enthält die Worte “pornographisch” und “Lesbenporno”. Daraus hat vermutlich ein automatisches System abgeleitet, dass Punkt 8.2 relevant ist und entsprechende Schritte eingeleitet. Ich hab’ ne starke Vermutung, dass da kein Mensch drüber geschaut hat. Das passiert vermutlich erst, wenn Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird.

        • Tante Regenbogen@feddit.de
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          8 months ago

          Mit Fantasie kann man aus jeden Kleinscheiß was pornografisches/obszöne machen. Schau mal Regel 34 an.

          Aber ohne Fantasie ist da nach unseren progressivdeutschen Werten nix pornografisches und obszönes dran. Wir sind ja nicht in Russland wo es illegal ist, in öffentlich zugänglichen Netzwerken LGBT-Inhalte zu teilen, weil diese angeblich obszön sind.