Im fränkischen Seenland kommt es wie auch in anderen Regionen Bayerns immer wieder zu Problemen zwischen Landwirten und Radlern. Gerade auf Radwegen, die auch von Bauern genutzt werden, sind Konflikte an der Tagesordnung. Eine Kampagne soll helfen.
Der Bauernverband fragt nur nach mehr Rücksicht und bemängelt fehlendes Verständnis. Aufklärung ist hier der richtige Weg.
Den Ruf nach der Obrigkeit sehe ich hier fehlt am Platz.
§1 (StVO) ist doch eindeutig, oder?
In §5 Abs. 6 (StVO) ist geregelt, das langsame Fahrzeuge den Überholvorgang zulassen muss und gegebenenfalls dazu auch anhalten muss.
Ist es wirklich für solche Situatonen ergeänzt werden? Z.B. Abs. 6 anzupassen und “…mehrere unmittelbar folgende Fahrzeugen…” mit “oder einem landwirtschaftlichen Fahrzeug” zu ergänzen?
Alternativ könnte die Obrigkeit landwirtschaftliche Wirtschaftswege für die übliche Erntezeit komplett für andere Nutzung sperren.
Ich halten ein “Bitte einig Euch” und Aufklärung ist IMO der einzig richtige Weg um beider Interessen ausgewogen nachkommen zu können.
Aha und was glaubst du wie viele Fahrradfahrer die StVO auswendig kennen?
Um beider Interessen nachzukommen bräuchte es getrennte Fahrbahnen oder eben wenigstens hinreichende Informationen. Wieso soll das kein richtiger Weg sein?
Nein, ich glaube und erwarte nicht, dass jeder die StVO auswendig kennt.
Die Grundregeln, die in den beiden Absätzen §1 (StVO) sind jedoch obligatorisch von niemanden in Frage gestellt werden. Gegenseitige Rücksicht, Schädigung, Gefährdung, Belästigung und Behinderung sollte auch ohne Jurastudium bekannt sein.
Du hattest jedoch selbst vorgeschlagen, dass man es verpflichtend macht am Rand anhalten zu müssen. §5Abs. 6 (StVO) wäre bereits diese Verpflichtung. (Sehr eng ausgelegt jedoch nur, falls der Traktor zum Überholen ansetzt und eine zweiter hinter diesem fährt.)
Eine Obrigkeit baut nicht Straßen, Radwege oder Betriebswege, sie erlässt Gesetze und lässt diese in vielen Fällen auch kontrollieren.
Um beider Interessen nachzukommen bräuchte es getrennte Fahrbahnen oder eben wenigstens hinreichende Informationen. Wieso soll das kein richtiger Weg sein?
Der Flächenverbrauch für getrennte Fahrbahnen bzw. Verkehrsbereichen ist in Fällen von stetiger Nutzung für beide Interessen in Einzelfällen ggf. sinnvoll.
Für den Fall im fränk. Seenland hatte ich fälschlich Einigkeit darüber angenommen, dass der Flächenverbrauch und Kosten für Erstellung bzw. Erhalt bei getrennte Wege gegenüber einer gemeinsamen Nutzung der Wege in keinem wirklich diskutablen Verhältnis stehen.
Die Lösungsidee mit den Piktogrammen ist, doch ein guter Ansatz um jeden (sogar Analphabeten) auf die gemeinsame Nutzung hinzuweisen.
Möglicherweise. Deshalb hatte ich den Satz geschrieben.
Betriebs und Fahrradwege fallen in Deutschland sicher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bunds. Diese Radstrecken im Frank. Seenland dürften zum größten Teil auch keine Radwege zu Staatsstrassen sein.
Der Bauernverband fragt nur nach mehr Rücksicht und bemängelt fehlendes Verständnis. Aufklärung ist hier der richtige Weg. Den Ruf nach der Obrigkeit sehe ich hier fehlt am Platz.
§1 (StVO) ist doch eindeutig, oder? In §5 Abs. 6 (StVO) ist geregelt, das langsame Fahrzeuge den Überholvorgang zulassen muss und gegebenenfalls dazu auch anhalten muss. Ist es wirklich für solche Situatonen ergeänzt werden? Z.B. Abs. 6 anzupassen und “…mehrere unmittelbar folgende Fahrzeugen…” mit “oder einem landwirtschaftlichen Fahrzeug” zu ergänzen?
Alternativ könnte die Obrigkeit landwirtschaftliche Wirtschaftswege für die übliche Erntezeit komplett für andere Nutzung sperren.
Ich halten ein “Bitte einig Euch” und Aufklärung ist IMO der einzig richtige Weg um beider Interessen ausgewogen nachkommen zu können.
Aha und was glaubst du wie viele Fahrradfahrer die StVO auswendig kennen?
Um beider Interessen nachzukommen bräuchte es getrennte Fahrbahnen oder eben wenigstens hinreichende Informationen. Wieso soll das kein richtiger Weg sein?
Nein, ich glaube und erwarte nicht, dass jeder die StVO auswendig kennt.
Die Grundregeln, die in den beiden Absätzen §1 (StVO) sind jedoch obligatorisch von niemanden in Frage gestellt werden. Gegenseitige Rücksicht, Schädigung, Gefährdung, Belästigung und Behinderung sollte auch ohne Jurastudium bekannt sein.
Du hattest jedoch selbst vorgeschlagen, dass man es verpflichtend macht am Rand anhalten zu müssen. §5Abs. 6 (StVO) wäre bereits diese Verpflichtung. (Sehr eng ausgelegt jedoch nur, falls der Traktor zum Überholen ansetzt und eine zweiter hinter diesem fährt.) Eine Obrigkeit baut nicht Straßen, Radwege oder Betriebswege, sie erlässt Gesetze und lässt diese in vielen Fällen auch kontrollieren.
Der Flächenverbrauch für getrennte Fahrbahnen bzw. Verkehrsbereichen ist in Fällen von stetiger Nutzung für beide Interessen in Einzelfällen ggf. sinnvoll. Für den Fall im fränk. Seenland hatte ich fälschlich Einigkeit darüber angenommen, dass der Flächenverbrauch und Kosten für Erstellung bzw. Erhalt bei getrennte Wege gegenüber einer gemeinsamen Nutzung der Wege in keinem wirklich diskutablen Verhältnis stehen.
Die Lösungsidee mit den Piktogrammen ist, doch ein guter Ansatz um jeden (sogar Analphabeten) auf die gemeinsame Nutzung hinzuweisen.
Ich glaube wir definieren das Wort unterschiedlich
Möglicherweise. Deshalb hatte ich den Satz geschrieben. Betriebs und Fahrradwege fallen in Deutschland sicher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bunds. Diese Radstrecken im Frank. Seenland dürften zum größten Teil auch keine Radwege zu Staatsstrassen sein.
Ich hatte da jetz Stadt/Kommunde/Land/Eigentümer/wer auch immer zuständig wäre mit eingeschlossen